An der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln ist das Lernen mit iPads ein fester und alltäglicher Bestandteil von Lernprozessen.

Seit 2020 arbeiten wir in der Oberstufe mit elternfinanzierten SchülerInnen-IPads. Dies hat sich sehr bewährt und den Unterrichtsalltag bereichert.

Aus diesem Grund haben wir zum Schuljahr 2022/2023 nach einer Testphase und einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 8 mit der Einführung von elternfinanzierten SchülerInnen begonnen.

Auch alle Lehrerinnen und Lehrer sind mit Dienst-iPads ausgestattet.

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

Häufige Fragen

“Nach gegenwärtiger Rechtsauffassung (…) sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung digitaler Endgeräte unzulässig. (…) Erklären sich Eltern freiwillig bereit, ein digitales Endgerät zu kaufen oder zu leasen, bestehen hiergegen keine Bedenken. (…) Dabei muss eine entsprechende Ausstattung für diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Kosten nicht tragen möchten oder können, ebenfalls sichergestellt sein, etwa durch Leihgeräte auch zur häuslichen Nutzung.” (Zitat: https://www.schulministerium.nrw/ausstattung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-digitalen-endgeraeten)

Unser iPad-Konzept berücksichtigt diese Vorgaben und wir bieten entsprechende Möglichkeiten für alle Eltern bzw. deren Kinder an. Siehe dazu auch die weitere Frage: “Welche Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?”

An dieser Stelle möchten wir auch betonten, dass die z.T. geforderte Anschaffung von iPads für alle Schülerinnen und Schüler durch den Schulträger bei unseren Überlegungen berücksichtigt wurde und aus unserer Sicht nicht unproblematisch ist:

  • Eine private Nutzung der schulischen Geräte ist in diesem Fall nur eingeschränkt möglich, da die Geräte dauerhaft im Schulmodus sind.
  • Der Schulträger schafft mit hohem finanziellen Aufwand iPads an, obwohl u.U. schon entsprechende (gebrauchte) Geräte zu Hause bereits vorhanden sind.
  • Eine große Menge an iPads müsste nach der “regulären” schulischen Nutzungszeit als Elektroschrott entsorgt werden, da sie schulisch nicht mehr nutzbar sind.

Unser Konzept sieht daher vor, dass der Schulträger eine feste Zahl an iPads jährlich anschafft. Diese werden als Pool-iPads in den Jahrgängen 5-7 intensiv genutzt. Ab Jahrgang 8 schaffen die Eltern dann (freiwillig) für ihre Kinder schulisch und privat nutzbare iPads an oder nutzen ein Leihgerät der Schule gegen Kaution. Vorausgesetzt, dass nur ein kleiner Teil der Eltern Unterstützung benötigt bzw. in Anspruch nimmt und ein großer Teil in der Lage bzw. bereit dazu ist, die finanzielle Belastung zu leisten, hat dieses Konzept für alle Beteiligten aus unserer Sicht viele Vorteile:

  • Für den Schulträger entsteht eine langfristig leistbare finanzielle Belastung.
  • Die Schule kann eine optimale und langfristige Basis für das digitale Lernen sicherstellen.
  • Schülerinnen und Schüler haben mit dem iPad (und ggf. Zubehör) eine optimale technische Ausstattung für das digitale Lernen und Arbeiten – die gleichzeitig auch privat genutzt werden kann. So entstehen schnell und dauerhaft wertvolle Routinen und Kompetenzen im Umgang mit der Technik und Arbeitsweise.
  • Nachhaltigkeit: Bei (zum Teil) selbst finanzierten iPads können bereits vorhandene iPads in bzw. nach der schulischen Nutzbarkeit weiter genutzt werden. Die Anzahl, Nutzungsdauer und Nutzungsintensität der iPads wird maximiert.

Schon vor Jahren hat sich die Arbeitsgruppen Digitalisierung sehr lange und differenziert mit der Frage auseinandergesetzt, welche digitalen Endgeräte im schulischen und unterrichtlichen Kontext sinnvoll, vielseitig und Mehrwert eingesetzt werden können. Wir haben damals unter zahlreichen Punkten das Für und Wider gegeneinander abgewogen. Folgende Punkte haben uns damals zu einer Entscheidung für IPads bewogen:

Argumente für Tablets:

  • positive Erfahrungen (auch anderer Schulen) im Umgang mit IPADs aus dem bisherigen schulischen Alltag
  • intuitive Bedienung
  • Möglichkeit der digitalen Heftführung (mit Pencil)
  • ein Tablet passt in jede Schultasche
  • Tablets sind durch den Stand-by-Modus sofort einsatzbereit
  • lange Akkulaufzeit
  • Tablets können als eBook und zur Nutzung digitaler Schulbücher genutzt werden
  • Aufnahmegerät, Fotoapparat, Dokumentenkamera, Scanner und Videokamera sind in einem Gerät vereint
  • Tablets bieten mehr Bewegungsfreiheit im Klassenraum
  • Modulare Erweiterbarkeit mit Zubehör

Die Erfahrungen aus der Nutzung von IPADs in der Oberstufe und den vorhandenen ca. 200 Leihgeräten in den letzten sechs Jahren bestätigen uns in dieser Entscheidung.

Übrigens: Das IPAD ersetzt den sonst anzuschaffenden wissenschaftlichen Taschenrechner in der Oberstufe, der sonst verpflichtend über 100€ kostet.

BYOD: Bring Your Own Device = Bringe Dein eigenes Gerät mit.

Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben Anwendungen (Apps) installiert sind und die Oberfläche, Handhabung und Bedienung beim digitalen Arbeiten im Unterrichts weitgehend identisch sind. Die Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren können und nicht auf Anwendungs- und Bedienungshürden stoßen. Um dies zu gewährleisten, sowie für die Verwaltung schulisch genutzter Geräte ist ein einheitlicher Gerätetyp bzw. ein einheitliches Betriebssystem notwendig. Auch könnte ein effektiver Support nicht mehrere Hersteller und Betriebssysteme unterstützen.

Für die Nutzung Apple iPads spricht aus schulischer Sicht vor allem die sehr intuitive Nutzung der Geräte sowie die Möglichkeit, die Geräte Anwender- und wartungsfreundlich über Mobile Device Managementsysteme (MDM) sehr passgenau für die schulischen Bedingungen zu konfigurieren und zu nutzen. Siehe dazu: “Was bedeutet die Verwaltung konkret?” und “Warum werden die Geräte verwaltet?”

Die Erfahrungen der letzten Jahren bestätigen uns in dieser Ansicht, zumal unsere Ausstattung, die technische Infrastruktur und der Support darauf optimal ausgerichtet sind.

Die IPads sollen den Unterricht in unterschiedlichen Bereichen ergänzen und bereichern. Hier einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit und konkrete Umsetzung:

  • Digitale Schulbücher und Formelsammlungen ergänzen (in Zukunft zunehmend) die Printversionen
  • Wörterbücher und Taschenrechner befinden sich als App auf dem IPad
  • Aufgaben und Ergebnisse können per E-Mail oder Airdrop unkompliziert präsentiert oder direkt versendet werden, so dass weniger Kopien anfallen (kostengünstiger, umweltfreundlicher)
  • Neue Unterrichtsmethoden und Aufgabenstellungen werden ermöglicht, so dass eine bessere Differenzierung und Individualisierung möglich ist und Lerninhalte anschaulicher dargestellt werden können
  • Flexibilisierung des Lernortes: das IPAD erlaubt das mobile Arbeiten überall im Schulgebäude
  • Individualisierung und Differenzierung: Aufgaben, Filme und Übungen können im eigenen Tempo und Schwierigkeitsgrad angesehen und bearbeitet werden
  • Steigerung der Lernmotivation durch den Einsatz aktueller, ansprechender Materialien und Methoden
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zum Internet
  • Selbstständige Formen des Übens werden ermöglicht und trainiert
  • Verstärkte Nutzung von IServ

Darüber hinaus üben unsere Schüler*innen einen sicheren Umgang mit digitalen Medien ein und werden in ihrer Medienkompetenz geschult.

Grundsätzlich gibt es in jedem Fach sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für das IPad. Das bedeutet aber nicht, dass es ständig zum Einsatz kommt. Die Nutzung des IPads ist immer vom jeweiligen Lernziel und den didaktischen sowie methodischen Überlegungen und Umständen abhängig. Letztlich entscheiden also der Lehrplan und die Lehrkraft über den Einsatz der Geräte.

Ja. Das IPAD lenkt, vor allem wenn es neu ist, leicht ab. Nach den Erfahrungen in der Testphase legt sich „der Reiz des neuen“ aber nach einiger Zeit und das IPAD wird ein „normales“ Arbeitsgerät. Darüber hinaus sind klassen- und ggf. auch schülerbezogene Regeln und Maßnahmen möglich, um eine Ablenkung zu minimieren bzw. zu unterbinden.

  • Grundsätzlich soll und wird das IPAD nicht in allen Unterrichtsstunden bzw. allen Phasen des Unterrichts auf dem Tisch liegen bzw. angeschaltet sein. Zuklappen und Umdrehen!
  • Durch die Verwaltungssoftware JAMF ist es möglich die IPADs zentral in der Funktion (während der Schulzeit) einzuschränken.
  • Auch die Lehrkraft kann über die JAMF-Teacher-APP sowie die Apple Classroom APP die Nutzung der IPADs der jeweiligen Lerngruppe die Nutzung der IPADs einschränken – die Möglichkeiten reichen von der „Vollsperrung“ bis zur Einschränkung auf eine APP oder eine zeitlich begrenzte Nutzung.
  • Bei anhaltender oder wiederholter Missachtung von Nutzungsvorgaben sind neben pädagogischen Maßnahmen auch die zeitweise Sperrung oder Abgabe des Geräts denkbar.

Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie für die Nutzung der Leihgeräte sowie von Handys. Diese sind in der Nutzungs- und Schulordnung festgehalten bzw. In der Handyordnung ausformuliert. Die Nutzung der eigenen IPADs ist darüber hinaus in einer ergänzenden Benutzerordnung geregelt.

Grundregel: Ich benutze das iPad auf dem Schulgelände und während der Schulzeit nur zu schulischen Zwecken und nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft.

Verstöße können mit erzieherischen Maßnahmen und ggf. Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

Grundsätzlich gibt es in jedem Fach sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für das IPad. Das bedeutet aber nicht, dass es ständig zum Einsatz kommt. Die Nutzung des IPads ist immer vom jeweiligen Lernziel und den didaktischen sowie methodischen Überlegungen und Umständen abhängig. Letztlich entscheiden also der Lehrplan und die Lehrkraft über den Einsatz der Geräte.

Auf keinen Fall soll die Arbeit mit Pencil oder Tastatur die Handschrift „ablösen“ oder ersetzen. Die Handschrift wird in jedem Fall weiter genutzt und gefördert und spielt eine wichtige Rolle für die Entwicklung feinmotorischer und kognitiver Fertigkeiten. Aus diesem Grund sieht das Konzept auch bewusst eine Einführung der IPads erst ab dem 8. Jahrgang vor.

Aus unserer Sicht ist die Frage nach der Handschrift keine „Entweder-oder-Frage“. Vielmehr geht es darum, sowohl die Handschrift als auch die Nutzung von Pencil und Tastatur zu fördern und zu fordern. Studien zeigen, dass insbesondere schwache Handschreiber vom Tastaturschreiben profitieren und die Nutzung eines digitalen Pencils mit seinen neuartigen Möglichkeiten (Überarbeiten, Weiterverarbeiten, kreatives Erweitern) sogar zum Schreiben mit der Hand motivieren kann.

Mit Blick auf die berufliche Qualifizierung unserer Schüler*innen und den Erwerb von Medienkompetenzen, erscheint es daher sinnvoll, wenn Lehrkräfte situationsabhängig entschieden, welche Technik für die Lerngruppe und das Lernziel am zielführendsten ist.

Die AG Digitalisierung hat in den verschiedenen Gremien der Gesamtschule diskutiert und überlegt, welche Jahrgangsstufe für den Einstieg geeignet ist. Gemeinsam hat sich die Schulgemeinschaft zunächst auf den 8. Jahrgang geeinigt. Neben dem Aspekt des Schulstandortes spricht für diesen Jahrgang die Tatsache, dass die Geräte für mehrere Jahre für schulische Zwecke nutzbar sein sollen. Gleichwohl besteht bei allen elektronischen Geräten das Problem der Alterung. Bei einer Anschaffung im 8. Jahrgang kann davon ausgegangen werden, dass die Geräte in der gymnasialen Oberstufe bzw. in den weiterführenden Schulen und Berufsschulen verwendet werden können, so dass sich die Investition auf jeden Fall lohnt.

Nach den bisherigen Erfahrungen und der Versorgung mit Updates durch den Hersteller sollte das Gerät unter normalen Umständen für den Rest der Schulzeit nutzbar sein.

Bei den digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler handelt es sich um elternfinanzierte Endgeräte. Das bedeutet, dass die Finanzierung und ggf. das Abschließen einer Versicherung von den Eltern vorgenommen wird.

Unser Bildungspartner Bense bietet eine 0% Finanzierung (über 6 Monate) im Rahmen des Bestellprozesses an. Eine Finanzierung über 12, 20 oder 36 Monate ist auch möglich, allerdings nicht zu unterschiedlichen Zinssätzen. Details dazu finden Sie im Bestellprozess.

Neben der Finanzierungsmöglichkeit durch unseren Bildungspartner gibt es weitere Möglichkeiten, um sicher zu stellen, dass jedes Kind mit einem IPAD ausgestattet wird. So können z.B. Leihgeräte gegen Kaution zur Verfügung gestellt werden oder der Förderverein kann auf Anfrage bei der Ratenfinanzierung unterstützen. Unter bestimmten Umständen übernimmt die Gemeinde in Zukunft bei Familien mit Unterstützungsanspruch auch einen Teil der Kosten.

Es wird in jedem Fall sichergestellt, dass Schüler / Eltern mit Unterstützungsbedarf auf Nachfrage ein Gerät vergünstigt erwerben / nutzen können. Wir prüfen auf Antrag und in Rücksprache mit den Eltern in jedem Fall, welche individuelle Lösung sinnvoll und leistbar ist.

Wichtig ist, die Schulleitung frühzeitig anzusprechen, wenn (finanzielle) Unterstützung nötig sein sollte.

Wir empfehlen aktuell die Beschaffung eines iPad 2021/iPad 2022, 9. Gen., 10,2“, 64 GB, WiFi. Dieses Gerät ist vom Preis-Leistungsverhältnis optimal und bringt alle notwendigen Voraussetzungen mit sich. Aus diesem Grund bieten wir auch nur dieses Modell über unseren Bildungspartner zum Kauf an.

Über unseren Bildungspartner Bense können Sie nur das von uns empfohlene Modell:

IPad 2022, 9. Gen., 10,2“, 64 GB, WiFi

bestellen. Der Preis für die Bestellungen das Schuljahr 2023/2024 steht noch nicht fest. Wir erhalten über unseren Bildungspartner immer einen Bildungsrabatt, so dass das Gerät jeweils leicht verbilligt gegenüber dem regulären Preis (aktuell 429€) erhältlich ist. Aktuell beträgt dieser Preis Bense 398 €.

Das IPAD kann problemlos ohne weiteres Zubehör benutzt werden. Einzig eine Schutzhülle ist in jedem Fall empfehlenswert, um das Gerät vor Beschädigungen im Alltag zu schützen. Idealerweise hat diese eine Aufstellfunktion. Außerdem möchten wir alle Schüler bitten, (einfache) Kopfhörer zur Verfügung zu haben, damit Medien mit Ton individuell genutzt werden können.

Weiteres mögliches (aber nicht verbindliches) Zubehör können ein Pencil oder eine Tastatur sein. Hier muss nicht notwendiger Weise auf die Produkte von Apple zurückgegriffen werden. Günstigere Produkte von alternativen Anbietern leisten bei deutlich geringerem Preis auch die gewünschte Funktionalität.

Pencils / Pens:
Günstige Pencils finden Sie z.B. bei Amazon unter dem Suchbegriff „Stylus Stift iPad” oder „Stylus Pen iPad“. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der Stift für das von Ihnen gewählte Gerät geeignet ist und evtl. darauf, dass Ersatzspitzen bereits enthalten sind. Ein passender Stift für das iPad 9 wäre zum Beispiel der „Stylus Stift für iPad Stift“.

Tastaturen:
Tastaturen gibt es mit sehr unterschiedlichem Funktionsumfang und demnach auch in sehr verschiedene Preiskategorien. Achten Sie immer darauf, dass die Tastatur zum gewählten iPad-Modell passt. Zwei unverbindliche Empfehlungen finden sie hier:

  • Schutzhülle mit integrierter Tastatur (wird aktuell auch für die schulischen Geräte verwendet): „Logitech Slim Folio für iPad (7., 8. und 9. Generation)
  • zusätzliche wasserfeste und robuste Tastatur, die (nur) bei Bedarf genutzt werden kann (kein Ersatz der Schutzhülle):kabellose Logitech Keys-to-Go Tablet-Tastatur
  • Weitere (Schutzhüllen mit integrierten) Tastaturen finden Sie ebenfalls z.B. bei Amazon. Da wir mit diesen Produkten keine Erfahrungen haben, können wir zur Qualität und zum Preis-Leistungsverhältnis nichts sagen.

Hinweis: Die Amazon-Links dienen nur der Veranschaulichung. Natürlich finden Sie die Produkte unter den entsprechenden Suchbegriffen auch in anderen Online-Shops oder im Handel vor Ort.

Wir kooperieren mit unserem Bildungspartner, der Firma BENSE in Münster, die eine Sammelbestellung anbietet. Über einen schulspezifischen Webshop und einen jahrgangsspezifischen Code können in einem festgelegten Zeitraum die verfügbaren Modelle sowie die verschiedenen Finanzierungsoptionen gewählt werden. Im Bestellprozess muss ein Nachweis der Schule hochgeladen werden, den sie von uns erhalten. Die Geräte werden nach dem Abschluss des Bestellprozesses an die Schule geliefert und durch die Schule ausgegeben.

Im Prinzip ja. Allerdings ist die Einbindung in eine schulische Geräteverwaltung zwingende Voraussetzung für den sicheren Einsatz der Tablets im Unterricht. Es gibt daher einige Einschränkungen:

  • Aufgrund der Versorgung mit Updates sollte es sich um Geräte handeln, die in den drei Jahren 2020 / 2021 / 2022 auf den Markt gekommen sind (z.B. iPad 7 / 8 / 9 oder entsprechende iPad Air / Pro Modele).
  • Die Verwendung von iPad mini-Modellen sowie von iPads, die SIM-Karten für das Mobilfunknetz aufnehmen können (sogenannte „cellular“ Geräte) ist nicht möglich bzw. muss im Vorfeld geprüft und abgesprochen werden.
  • Geräte, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind (evtl. kann dies auf bei Ebay oder im Ausland erworbene Geräte zutreffen) können in der Regel nicht in die Geräteverwaltung eingebunden werden.

Eine Garantie für die Einbindung privat erworbene Geräte kann daher nicht zu 100% übernommen werden. Wenn noch kein privates Gerät vorhanden ist, empfehlen wir daher dringend, die Geräte über den von der Schule beauftragten Bildungspartner zu bestellen.

In jedem Fall müssen privat erworbene Geräte für die Verwaltung durch die Schule registriert werden. Dafür müssen die Geräte einmal vollständig zurückgesetzt werden, wobei alle Einstellung und Daten verloren gehen. Daher ist es wichtig, dass die Daten von den Eltern oder Schülerinnen und Schüler selbständig gesichert werden. Die Schule ist für Datenverlust nicht verantwortlich.

Auch wenn das Tablet über die Schule verwaltet wird, kann dieses natürlich nach der Schule privat genutzt werden. Dabei hat aber die schulische Nutzung Vorrang vor der privaten Nutzung. Die Nutzung zu Hause unterliegt der Verantwortung im Elternhaus.

Um die iPads der Schüler*innen zu verwalten, nutzen wir das Gerätemanagement-System „jamf School“. Die Schule verwaltet dabei ausschließlich den Zugriff auf bestimmte Apps. Sie greift nicht auf die privaten Dateien zu.

Das MDM ermöglicht die Verwaltung der iPads (z.B. das Aufspielen von schulischen Apps) sowie Trennung der Nutzung in eine schulische und eine private Nutzung:

Der sogenannte “Schulmodus” läuft „im Hintergrund“ und wird nur jeweils zu den Schulzeiten aktiviert. Sonst ist er „unsichtbar“ und Sie bzw. Ihre Kinder können mit dem iPad ohne Einschränkungen umgehen.

Konkret befinden sich also die iPads befinden täglich von 07:45 Uhr bis 15:30 Uhr bzw. 13:00 Uhr in einem Schulmodus, der die Nutzung der IPads auf die schulisch erforderlichen Apps und Aktivitäten einschränkt. Außerhalb dieser Zeit, sowie am Wochenende und an Ferientagen kann das IPad ohne Einschränkungen zu privaten Zwecken genutzt werden. Durch die private Nutzung erfolgt keine Beeinträchtigung der schulischen Nutzung erfolgen darf.

An Feiertagen, Ferientagen oder wenn die Schule (wie in dieser Woche) für alle Schüler*innen früher endet, wird der Schulmodus natürlich ebenfalls deaktiviert. An Krankheitstagen ist dies leider nicht individuell möglich. Der Verwaltungsaufwand dafür wäre zu groß. Das iPad kann aber natürlich auch dann im Schulmodus (im Rahmen der Einschränkungen) zu Hause normal genutzt werden.

Wechsel vom „Schul“- zum „Normalmodus“

Der Wechsel vom Schul- zum Normalmodus erfordert immer einen WLAN- und Internetzugang. Sollte der automatische Wechsel also nicht erfolgen, kann es daran liegen, dass kein Internet verfügbar ist. Die Daten für das schulische WLAN bekommt das iPad automatisch.

Es gibt eine “kosmetische” Einschränkung beim Wechsel: In der Vergangenheit konnten wir beobachten, dass die Sortierung von Apps im Normalmodus (sowohl die Anordnung der Apps, als auch die “Sammlung” in Ordnern) sowie ein ggf. eingestelltes, individuelles Hintergrundbild durch den Wechsel von Schulmodus und Normalmodus nicht erhalten bleibt und wieder zurück gesetzt wird. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Das Problem ist Apple und dem Hersteller der Verwaltungssoftware (JAMF) bekannt. Bevor Sie bzw. ihre Kinder sich die Mühe machen, dort eine bestimmte “Ordnung” herzustellen, warten Sie also bitte ggf. einen Schultag ab und schauen, ob dies auch bei ihrem Gerät zutrifft.

Es gibt mehre Gründe, warum es sinnvoll und üblich ist, schulisch genutzte IPADs über eine Software – ein sogenanntes MDM (Mobile Device Management) – zu „verwalten“:

  • Bei der großen Anzahl von Geräten kann die Administrierung der Geräte nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen. Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert. Auf diese Weise sind sie schon bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.
  • Ebenso ist es möglich, Einstellungen „aus der Ferne“ vorzunehmen, APPs zu installieren oder Probleme zu beheben. Gleichzeitig verhindern die MDM-Einstellung, dass benötigte Schulsoftware auf dem gelöscht werden kann.
  • Apple gewährt für die zentral administrierten Geräte einen Rabatt in Höhe von 50 v.H. auf die Preise der über die Schule beschafften Apps (für die schulische Nutzung).
  • Die schulische WLAN-Verbindung sowie die Apps werden über das MDM automatisch zur Verfügung gestellt bzw. an die IPads verteilt.
  • Die Lehrkräfte haben über das MDM die Möglichkeit je nach Unterrichtssituation die Nutzung des IPads auf bestimmte Funktionen einzuschränken.
  • Bei Verlust des Gerätes können diese u.U. über das MDM gesperrt und geortet werden.
  • Über das MDM können unterschiedliche Nutzungsprofile und Einstellungen für die Nutzung in der Schule und zu Hause festgelegt werden.

Durch die Aufnahme in das MDM wird auf das iPad ein sogenanntes Profil aufgespielt, welches einen “Schulmodus” ermöglicht.

Der Schulmodus läuft „im Hintergrund“ und wird nur jeweils zu den Schulzeiten aktiviert. Sonst ist er „unsichtbar“ und Sie bzw. Ihre Kinder können mit dem iPad ohne Einschränkungen umgehen. Zu Schulzeiten schränkt er die Nutzung auf die schulisch erforderlichen Apps und Aktivitäten ein. An Feiertagen, Ferientagen oder wenn die Schule (wie in dieser Woche) für alle Schüler*innen früher endet, wird der Schulmodus natürlich ebenfalls deaktiviert. An Krankheitstagen ist dies leider nicht individuell möglich. Der Verwaltungsaufwand dafür wäre zu groß. Das iPad kann aber natürlich auch dann im Schulmodus (im Rahmen der Einschränkungen) zu Hause normal genutzt werden.

Wechsel vom „Schul“- zum „Normalmodus“

Der Wechsel vom Schul- zum Normalmodus erfordert immer einen WLAN- und Internetzugang. Sollte der automatische Wechsel also nicht erfolgen, kann es daran liegen, dass kein Internet verfügbar ist. Die Daten für das schulische WLAN bekommt das iPad automatisch.

Es gibt eine “kosmetische” Einschränkung beim Wechsel: In der Vergangenheit konnten wir beobachten, dass die Sortierung von Apps im Normalmodus (sowohl die Anordnung der Apps, als auch die “Sammlung” in Ordnern) sowie ein ggf. eingestelltes, individuelles Hintergrundbild durch den Wechsel von Schulmodus und Normalmodus nicht erhalten bleibt und wieder zurück gesetzt wird. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Das Problem ist Apple und dem Hersteller der Verwaltungssoftware (JAMF) bekannt. Bevor Sie bzw. ihre Kinder sich die Mühe machen, dort eine bestimmte “Ordnung” herzustellen, warten Sie also bitte ggf. einen Schultag ab und schauen, ob dies auch bei ihrem Gerät zutrifft.

Vorab: Nicht alles kann und muss per Technik verboten oder eingeschränkt werden. Ebenso wichtig ist es, ein Bewusstsein und Vertrauen bei den Kindern zu schaffen und die Mediennutzung zu begleiten. Wo Absprachen und Vereinbarungen aber nicht eingehalten werden, kann es aber u.U. sinnvoll sein, die Nutzung (in Zukunft) zu kontrollieren oder zu beschränken.

Wir möchten Ihnen mit dieser E-Mail einige Möglichkeiten aufzeigen und Sie ausdrücklich bitten, diese während der aktuellen Projektphase bis zu den Sommerferien auszuprobieren. Die Erfahrungen wären für uns und sicher auch für andere Eltern hilfreich.

  • WLAN: Sie möchten den heimischen Internetzugriff begrenzen oder kontrollieren. Dafür kann es sinnvoll sein, ein zusätzliches WLAN nur für die Geräte der Kinder einzurichten, dessen Nutzung dann zeitlich eingeschränkt ist.
  • Bildschirmzeit: Die iPad-Funktion „Bildschirmzeit“ kann genutzt werden, um die Nutzungszeit (für bestimmte Apps) zu begrenzen. Eine Anleitung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=mHLk58Aq-Ko
  • JAMF Parent: Um Sie als Eltern zusätzlich zu unterstützen und die Möglichkeit zu geben, die Nutzung des IPADs im privaten Bereich zu kontrollieren bzw. einzuschränken, nutzen wir JAMF Parent. JAMF Parent ist kostenlos als App für das iPhone, das IPad, die Apple Watch und für Android erhältlich und ermöglicht Ihnen die Verwaltung von Mobilgeräten, die Ihren Kindern von ihrer Schule ausgehändigt werden. Mit JAMF Parent können Sie die Nutzung von Apps und Funktionen auf den Geräten Ihrer Kinder einschränken und erlauben. Sie können die Geräte Ihrer Kinder nur in den Zeiträumen, die von der IT-Abteilung der Schule dafür festgelegt wurden, mit JAMF Parent verwalten. Mehr Informationen zur Einrichtung und Nutzung finden Sie hier: https://docs.jamf.com/de/jamf-parent/leitfaden-fur-eltern/Getting_Started_with_Jamf_Parent.html
  • Die Verwendung einer Eltern-Apple-ID (s. entsprechendes Kapitel) und damit die Kontrolle über die Installation von Apps.

Bei Bedarf werden wir zu diesem Thema gerne noch weitere Informationen zur Verfügung stellen und ggf. Informationsveranstaltungen anbieten.

Eine Apple-ID entspricht einem Benutzerkonto bei Apple. Sie wird in der Regel über eine gültige E-Mail-Adresse gebildet. Mit der Apple-ID können kostenfreie oder kostenpflichtige Apps im „App Store“ herunterladen werden. Einige Apps setzen eine gültige Apple-ID voraus.

Sie können eine bereits vorhandene private Apple-IDs verwenden oder eine neue Apple-ID einrichten. Dazu beachten Sie bitte Folgendes: Apple IDs können in Deutschland erst ab 16 Jahren erstellt werden. Somit muss für unter 16jährige Schülerinnen und Schüler ein Elternteil die Apple ID anlegen.

Die Einrichtung erfolgt entweder direkt über das Gerät (https://support.apple.com/de-de/HT204316) oder – sofern bereits ein Elternteil eine Apple-ID besitzt – über die Familienfreigabe. Weiterführende Informationen befinden sich hier:  https://support.apple.com/de-de/HT201084.

Für private Apple-IDs leistet die Schule keinen Support. Für die Apps, die sich Ihr Kind privat auf das IPad lädt, tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Wir raten davon ab, den Kindern unangemessene Apps zu installieren bzw. dies zu erlauben.

Die IPADs sind nicht über die Schule versichert. Ob und in welchem Umfang es sinnvoll ist, ein IPAD zu versichern, liegt in der Hand der Eltern. Prüfen Sie bitte ggf., ob Schäden am IPad durch Ihre Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Andernfalls erwägen Sie bitte den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Unser Bildungspartner Bense sowie die Firma Astradirect, die die Schließfächer in der Gesamtschule betreibt, bieten z.B. eine solche Versicherung an. Dies ist aber keine Verpflichtung, Werbung oder direkte Empfehlung unsererseits. Diese Versicherung kann nur im Zusammenhang mit der Bestellung eines iPads über Bense abgeschlossen werden.

Dabei können sie zwischen folgenden Modellen wählen:

Auch der Betreiber der Schließfächer Astradirect bietet zwei Produkte an:

  • Zusammen mit der Anmietung des Schließfaches wird immer ein sogenannter Schutzbrief erworben, der den Inhalt des Schließfaches (inkl. des IPADs) direkt mitversichert. Nicht eingeschlossen ist darin alles was außerhalb des Schließfaches passiert (z.B. Displayschaden, Diebstahl, Verlust…).
  • Für diesen (häufigeren) Fall bietet Astradirect eine umfassendere Versicherung für Tablets an (Tablet PLUS – ab 19,90€ pro Jahr): https://www.astra-versicherung.de/produkte/tablet-versicherung-plus/

Während einer ggf. anfallenden Reparaturzeit kann übergangsweise ein Leihgerät der Schule genutzt werden.

Wenn das Gerät verloren geht, muss die Schule informiert werden. Eventuell kann das Gerät geortet werden. Darüber hinaus sollte bei einem Diebstahl Anzeige erstattet werden. Ob und in welchem Umfang dein Gerät gegen Diebstahl und Verlust versichert ist, hängt von der gewählten Versicherung ab. Eine Versicherung durch die Schule besteht nicht.

Es kommt leider immer mal wieder vor, dass iPads kaputt gehen. In der Schule wie auch zu Hause. Besonders häufig sind Beschädigungen am Display. Es ist daher sinnvoll, beim Kauf des iPads eine Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt. Auf mögliche Versicherungen wird in einem anderen Abschnitt eingegangen. Über die Schule sind Schäden am iPad nicht versichert – genau wie dies bei anderen schulischen Geräten bzw. schulisch genutzten privaten Dingen nicht der Fall ist.

Wenn Sie das iPad über unseren Kooperationspartner Bense bestellt und im Bestellprozess eine Versicherung (eduXpert Schoolprotect) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Bense, an das Sekretariat in Lotte-Wersen oder an ipads@gelowe.de. Dort erfahren Sie, wie das wetiere Vorgehen ist.

Sollten Sie keine Versicherung besitzen, haben wir für Reparaturen des Displays haben wir aber einen Partner gefunden, der den notwendigen Tausch bei Schulgeräten schnell und zu einem “Schulpreis” durchführt: HandyDoc Westerkappeln. Es reicht aus, wenn Sie bei der Abgabe des iPads darauf hinweisen, dass es sich um eine*n Schüler*in der GeLoWe handelt

Die IPads der Schüler*innen sollen sicher aufbewahrt werden können. Zurzeit sind dafür ausreichend Schließfächer zum Mieten durch die Firma Astradirect im Gebäude verfügbar. Zur Verfügung stehen Schließfächer mit- und ohne Lademöglichkeit.

Wir empfehlen in jedem Fall DRINGEND, ein Schließfach anzumieten, um eine sichere Aufbewahrung des IPADs z.B. während der Mittagspause / des Sportunterrichts… zu gewährleisten. Hier können auch andere Wertsachen, wie ein Handy oder eine Geldbörse sicher verwahrt werden. Für die Schließfächer ist ein zusätzlicher Mietpreis zu entrichten.

Es wird zwei Fächer zur Auswahl geben:

Für die Schließfächer ist ein zusätzlicher Mietpreis zu entrichten.

  • S-Fach: Das Fach für Einzelgeräte mit USB-C Schnell-Ladefunktion für die Aufbewahrung von Schüler-Tablets und Notebooks. Fachgröße: 37,4 cm Breite, 18 cm Höhe und 50 cm Tiefe, nur 1 € mtl. Mietgebühr
  • L-Fach: Geräumiges Standard-Fach mit integrierter USB-C Schnell-Ladestation und viel Platz für weitere persönliche Gegenstände wie Taschen, Bekleidung, Helme und Bücher. Fachgröße: 35 cm Breite, 44,9 cm Höhe und 50 cm Tiefe, ab 2 € mtl. Mietgebühr

Details finden Sie hier: https://www.astradirect.de/digitale-klassen

Hinweis: Der Akku des IPads hat allerdings eine lange Laufzeit, so dass sich damit im Normalfall einen ganzen Unterrichtstag arbeiten lässt. Die Verantwortung für die Bereitschaft des Gerätes obliegt den Schüler*innen bzw. den Eltern.

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